Allgemeine Gesch�ftsbedingungen
Bedingungen f�r die Ausf�hrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anh�ngern, Aggregaten und deren Teilen und f�r
Kostenvoranschl�ge
KFZ- Reparaturbedingungen- empfohlen vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, Bonn, Stand: 03/2008
- Auftragserteilung
- Im Auftragsschein oder in einem Best�tigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der
voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
- Der Auftaggeber erh�lt eine Durchschrift des Auftragsscheins.
- Der Auftrag erm�chtigt den Auftragnehmer, Unterauftr�ge zu erteilen und Probefahrten sowie �berf�hrungsfahrten
durchzuf�hren.
- Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
- Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragsnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der
Durchf�hrung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Auftragsschein k�nnen auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim
Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
- W�nscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuf�hren und mit dem
jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach
seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen k�nnen dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im
Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten f�r den Kostenvoranschlag mit der
Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des
Auftraggebers �berschritten werden.
- Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer
angegeben werden.
- Fertigstellung
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin
einzuhalten. �ndert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen�ber dem urspr�nglichen Auftrag, und tritt dadurch
eine Verz�gerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverz�glich unter Angabe der Gr�nde einen neuen
Fertigstellungstermin zu nennen.
- H�lt der Auftragnehmer bei Auftr�gen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen
schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin l�nger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer
nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein m�glichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierf�r g�ltigen
Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verf�gung zu stellen oder 80% der Kosten f�r eine tats�chliche
Inanspruchnahme. eines m�glichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder
Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung unverz�glich zur�ckzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist
ausgeschlossen, au�er in F�llen von Vorsatz oder grober Fahrl�ssigkeit. Der Auftragnehmer ist auch f�r die w�hrend
des Verzugs durch Zufall eintretende Unm�glichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch
bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein w�rde.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt Zurverf�gungstellung eines Ersatzfahrzeuges oder der
�bernahme der Mietwagenkosten den durch die verz�gerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
- Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge h�herer Gewalt oder Betriebsst�rungen ohne eigenes
Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verz�gerungen keine Verpflichtung zum
Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten f�r die
tats�chliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber �ber
die Verz�gerungen zu unterrichten, soweit dies m�glich und zumutbar ist.
- Abnahme
- Die Abnahme des Auftraggegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts
anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der
Fertigstellungsanzeige und Aush�ndigung oder �bersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef�hrt werden, verk�rzt sich die Frist auf 2
Arbeitstage.
- Bei Abnahmeverzug kann der Aufragnehmer die orts�bliche Aufbewahrungsgeb�hr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann
nach Ermessen des Aufragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
- Berechnung des Auftrages
- In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren f�r jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie f�r
verwendete Ersatzeile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
W�nscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftraggegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und
Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unber�hrt.
- Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgef�hrt, so gen�gt eine Bezugnahme auf den
Kostenvoranschlag, wobei lediglich zus�tzliche Arbeiten besonders aufzuf�hren sind.
- Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaut Aggregat oder Teil dem
Lieferumfang des Ersatzaggregats oder- teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die
Wiederaufbereitung unm�glich macht.
- Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
- Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des
Auftraggebers, sp�testens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
- Zahlung
- Der Rechnungsbetrag und Preise f�r Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aush�ndigung
oder �bersendung der Rechnung zur Zahlung in bar f�llig, sp�testens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der
Fertigstellung und Aush�ndigung oder oder �bersendung der Rechnung.
- Gegen Anspr�che des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers
unbestritten ist oder ein rechtskr�ftiger Titel vorliegt; ein Zur�ckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen,
soweit es auf Anspr�chen aus dem Auftrag beruht.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
- Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des
Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst�nden zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr�her durchgef�hrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und
sonstige Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftraggegenstand in Zusammenhang stehen. F�r sonstige
Anspr�che aus der Gesch�ftsbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein
rechtskr�ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber geh�rt.
- Sachmangel
- Anspr�che des Auftraggebers wegen Sachm�ngeln verj�hren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt
der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachm�ngelanspr�chen nur zu, wenn
er sich diese bei Abnahme vorbeh�lt.
- Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der
Auftraggeber eine juristische Person des �ffentlichen Rechts, ein �ffentlich-rechtliches Sonderverm�gen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus�bung seiner gewerblichen oder selbst�ndigen beruflichen T�tigkeit
handelt, verj�hren Anspr�che des Auftraggebers wegen Sachm�ngeln in einem Jahr ab Auslieferung. F�r andere
Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
- Weitergehende Anspr�che bleiben unber�hrt, soweit der Auftraggeber aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas
anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der �bernahme einer Garantie.
- Anspr�che wegen Sachm�ngeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zumachen; bei M�ndlichen Anzeigen
h�ndigt der Auftragnehmer dem Auftrageber eine schriftliche Best�tigung �ber den Eingang der Anzeige aus.
- Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf�hig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger
Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen KFZ-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den
Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um Durchf�hrung einer M�ngelbeseitigung des Auftragnehmers handelt
und dass diesem ausgebaute Teile w�hrend einer angemessenen Frist zur Verf�gung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist
zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
- Im Falle einer Nachbesserung kann der Auftraggeber f�r die zur M�ngelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf
der Verj�hrungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachm�ngelanspr�che aufgrund des Auftrags geltend machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
- Abschnitt VIII Sachmangel gilt nicht f�r Anspr�che auf Schadenersatz; f�r diese Anspr�che gilt Abschnitt IX
Haftung.
- Haftung
- Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen f�r einen Schaden aufzukommen, derleicht fahrl�ssig
verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschr�nkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem
Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf�llung die ordnungsgem��e
Durchf�hrung des Auftrags �berhaupt erst erm�glicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelm��ig vertraut
oder vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschlu� vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Soweit
der Schaden durch eine vom Auftraggeber f�r den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur f�r etwaige damit verbundene Nachteile des
Auftraggebers, z.B. h�here Versicherungspr�mien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung der Versicherung. Die
Haftung f�r den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdr�cklich in Verwahrung genommen sind,
ist ausgeschlossen.
Ist der Auftraggeber eine juristische Person des �ffentlichen Rechts, ein �ffentlich-rechtliches Sonderverm�gen oder
ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Aus�bung seiner gewerblichen oder selbst�ndigen beruflichen T�tigkeit
handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder -bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender
beweglicher Sachen- nach Ablieferung des Auftragsgegenstandes Schadensersatzanspr�che wegen Sachm�ngeln geltend
gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch f�r einen Schaden, der grob fahrl�ssig
verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrl�ssiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte
des Auftragnehmers, ferner nicht f�r einen grob fahrl�ssig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber f�r
den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
- Unabh�ngig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei
arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der �bernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unber�hrt.
- Ausgeschlossen ist die pers�nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf�llungsgehilfen und Betriebsangeh�rigen
des Auftragsnehmers f�r von ihnen durch leichte Fahrl�ssigkeit verursachte Sch�den. F�r von ihnen mit Ausnahme der
gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrl�ssigkeit verursachte Sch�den gilt die
diesbez�glich f�r den Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschr�nkung entsprechend.
- Die Haftungsbeschr�nkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, K�rper und Gesundheit.
- Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubeh�r-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden
sind, beh�lt sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollst�ndigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
- Schiedsstelle (Schiedsverfahren)
(Gilt nur f�r Fahrzeuge mit einem zul�ssigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t)
- Ist der Betrieb Mitglied der �rtlich zust�ndigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei
Streitigkeiten aus diesem Auftrag oder -mit dessen Einverst�ndnis- der Auftragnehmer die f�r den Auftragnehmer
zust�ndige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks oder -gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich
unverz�glich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
- Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
- Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verj�hrung f�r die Dauer des Verfahrens gehemmt.
- Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Gesch�fts- und Verfahrensordnung , die den Parteien
auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgeh�ndigt wird.
- Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg
w�hrend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre T�tigkeit ein.
- F�r die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
- Gerichtsstand
F�r s�mtliche gegenw�rtigen und zuk�nftigen Anspr�che aus der Gesch�ftsverbindung mit
Kaufleuten einschlie�lich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie�licher Gerichtsstand der
Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschlu� seinen Wohnsitz oder gew�hnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew�hnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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